Es handelt sich bei meinem Angebot um eine psychologische beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- und überwachungspflichtig, denn psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Psychotherapie. (PsychThG § 1, Absatz 3, Satz 3)
Ich bin in meiner Tätigkeit nicht berechtigt, Diagnosen zu stellen, Medikamente zu verschreiben oder zu heilen!
Sie ersetzt somit auch KEINE ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung!